Ver·pa·ckung, die (Subst. fem.)
Unter Verpackung wird die ein- oder mehrfach vorgenommene Umhüllung eines Packgutes zum Zweck des Schutzes (der Umgebung, des Packgutes), der Portionierung (bei Produktion, Verwendung) sowie der Lagerung, des Transports, der physischen Manipulation sowie der Vermarktung verstanden.
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/verpackung-47000